Plus de 200 recours ont été déposés contre les résultats de la votation du 17 mai sur les passeports biométriques, selon les opposants de "Geistige Landesverteidigung".
"Presque tous" les cantons alémaniques seraient concernés, de même que Vaud, Genève, Neuchâtel, le Jura et le Tessin.
COMMUNIQUE DE PRESSERecours contre les résultats de la Votation populaire du 17 mai 2009
Une semaine après la publication des "résultats" de la Votation citée en référence, des
Citoyennes et Citoyens dans plus de 18 Cantons de toute la Suisse nous signalent
avoir fait recours contre les résultats officiels qui sont contestés, particulièrement
dans le Canton de Lucerne (nombreuses étrangetés statistiques en sus de plusieurs
Votations passées d'ores et déjà contestables, donc contestées), mais aussi ceux
pratiquant le dépouillement du Vote anticipés par pesage / avec des enveloppes
transparentes / ne permettant pas la fermeture de l'enveloppe / ceux dans lesquels est
(déjà) pratiqué le vote électronique.
Toutes méthodes de dépouillements/consolidations électroniques qui permettent des
fraudes électorales, fortement suspectées pour cette Votation au résultat très serré et
aux enjeux politiques (contexte actuel des relations et sujets de tensions entre la
Suisse et les USA et l'UE), et économiques importants (plusieurs milliards de CA
pour l'industrie de la Biométrie au frais des contribuables suisses et de leurs libertés
citoyennes).
Nous vous remercions de porter ces informations à la connaissance de vos lectrices et
lecteurs.
Zu deutsch: PRESSEMITTEILUNG Nr. 1
Winterthur, am 24. Mai 2009
Beschwerde gegen die Resultate der Volksabsmittung des 17. Mai 2009
Eine Woche nach der Veröffentlichung der «Resultate» der Abstimmung haben und
Bürgerinnen und Bürger aus über 18 Kantonen mitgeteilt, dass diese Beschwerde
gegen die umstrittenen Resultate eingereicht haben. Insbesondere im Kanton Luzern,
wo neben statistischen Unregelmässigkeiten auch bereits durchgeführte
Abstimmungen umstritten sind). Auch in Kantonen welche die Stimmzettel wiegen,
durchsichtige Umschlänge benutzen, das versiegeln des Umschlags nicht zulassen
ode r E-Vot ing e ins e t z e n s ind Be s chwe rde n e inge r e i cht worden.
Bei diesem knappen Abstimmungsresultat geht es um schwerwiegende politische (Im
Kontext der gegenwärtigen Spannung zwischen USA und EU) und wirtschaftlichen
Folgen (mehrere Milliarden Kosten pro Jahr zu Gunsten der Biometrie-Industrie zu
Lasten der Steuerzahler und deren Freiheiten). Die elektronische Abstimmung,
welche Wahlbetrug ermöglicht und vereinfacht, steht im Verdacht in dieser
Abstimmung missbraucht worden zu sein.
PRESSEERKLÄRUNG
der Geistigen Landesverteidigung
Samstag, 23. Mai 2009
Belegbare Gründe für Neuauszählung
Von einer Demokratie kann nur gesprochen werden, wenn die
Auszählungsergebnisse nachvollziehbar, transparent und überprüfbar sind. Bei
nur 2753 fehlenden Stimmen der unterlegenen Seite und der statistisch
belegten Sicherheit, dass das Ergebnis falsch sein kann, ist eine äusserst
genaue Nachzählung in allen Kantonen der Schweiz eine demokratische
Notwendigkeit und Selbstverständlichkeit.
Das knappe Wahlergebnis vom 17. Mai hat viele Menschen auf den Plan
gerufen, die sich der menschlichen und technischen Fehlerquoten bewusst
sind. So wurden bisher mindestens 150 Beschwerden in praktisch allen
Kantonen eingereicht. In den letzten Tagen erreicht die Gruppe „Geistige
Landesverteidigung" sehr viele unterstützende Emails und weitere Zusprüche
auf anderen Wegen. Kritische Äusserungen waren eine absolute Ausnahmen.
Die durchwegs positive Resonanz überrascht bei einem angeblich so knappen
Ergebnis, so dass wir uns ernsthaft die Frage stellen mussten: „wo sind denn
da die Befürworter des biometrischen Passes?"
Die Facebookgruppe „Neuauszählung der Abstimmungsergebnisse Biometrie"
erreichte innert wenigen Tage eine Mitgliederzahl von weit über 1000 Mitglieder
und steigt täglich weiter. Derzeit haben wir fast 1500 Mitglieder. Auch unser
Aufruf von Freitag, den 22.5.2009, bei welchem wir Auszählungshelfer und
Wahlbeobachter suchen, hat bereits eine beachtliche Resonanz. Immer mehr
melden sich bei uns, wir haben bereits über 100 Bürger die durch persönlichen
Einsatz eine Nachzählung unterstützen werden.
In dieser Presseerklärung werden nun die wichtigsten, teilweise für Sie
völlig neuen Argumente, die für eine Neuauszählung relevant sind,
aufgeführt.
1. Fehlerquoten
a. Allgemein
Schweizweit betrug der Unterschied zwischen Ja- und Nein-Stimmen 5'504
Stimmen oder 0.1%. Das bedeutet dass 2752 Stimmen oder 0.05%
ausreichend sein würden, um das Abstimmungsergebnis in sein Gegenteil zu
verkehren. Der Streubereich bei der Auszählung liegt gemäss Statistikern bei
1%. Alleine deswegen ist im Sinne der Demokratie eine Neuauszählung
durchzuführen! Es ist statistisch unmöglich, dass sich keine Fehler
eingeschlichen haben. Es stellt sich lediglich die Frage der effektiven
Fehlerquote. Eine Auszählung unter dem Aspekt der Knappheit des
Ergebnisses würde wesentlich genauer sein.
b. Zählfehler
Ein Lehrer wies mit seiner Schulklasse nach, dass 3 % Zählfehler bei einmaliger
Zählung um den Mittelwert normal sind. Beim Wägen fand der Lehrer heraus,
dass rund 1 % Abweichung möglich sind.
c. Wägen der Stimmzettel
Unberücksichtigt bei diesem Versuch blieben sich ändernde Luftfeuchtigkeit
und Temperaturunterschiede und somit das sich ändernde Gewicht des
Papiers. Grundsätzlich ist bei allen Messungen zu beachten, dass
Luftfeuchtigkeit und Temperatur einen sehr großen Einfluss auf die Messwerte
haben. Um diese Einflussfaktoren auszuschalten, muss die Messung immer in
Klimaräumen bei einem nach ISO-Normen festgelegten Normklima (23 °C, 50
% Luftfeuchtigkeit) stattfinden. Meist wird die Papierprobe vor der Messung 24
Stunden in dem Raum gelagert, um sie zu akklimatisieren.
Diese Bedingungen (insbesondere die Akklimatisierungsfrist von 24 Stunden)
wurden bei der vorliegenden Abstimmung nicht berücksichtigt, weshalb bei
gewogenen Ergebnissen zwangsläufig ein Fehlerfaktor aufgrund der
Luftfeuchtigkeit und Temperaturunterschiede enthalten sein muss, der im
Rahmen einer Nachzählung von Hand eliminiert werden kann. Die allgemeinen
Geschäftsbedingungen verschiedener Papierhersteller geben jeweils genaueren
Aufschluss.
d. Stimmentausch
Der schwerwiegende Fehler im „Wahlbüro von Embrach" (Ja und Nein-
Stimmen vertauscht) muss hier berücksichtigt werden. Eine zuverlässige
Abstimmung kann solche Fehler nicht akzeptieren, zu hoch ist das
Manipulationsrisiko und das Risiko für Verfälschung und/oder Vertuschung des
Wahlergebnisses. In einem solchen Fall ist der Forderung nach einer erneuten
Abstimmung, angeknüpft an die oben erwähnten Bedingungen unabdingbar
Folge zu leisten. Eine Verharmlosung des Einflusses einer solch - anscheinend
k l e inen – Di f f e renz da r f ni cht ge s t a t t e t we rden. Na ch dem
Wahlbetrugsversuch in Trimbach sollte jetzt schon jeder Kanton diese Wahl
nicht anerkennen und eine Neuwahl durchführen/beantragen.
Siehe Beilage 5
e. Wahlcouverts
Die Wahlcouverts unterstanden keiner einwandfrei protokollierten und
lückenlosen Überwachung bis zur Auszählung. Es besteht gemäss somit
die Möglichkeit, Wahlcouverts entsprechend ihres Absenders (Im
Rücksendecouvert ist der Name der stimmberechtigten Person sowie deren
Unterschrift beim Öffnen SOFORT erkennbar) an das Urnenbüro zu übergeben
– oder nicht. Es besteht keinerlei Kontrolle darüber, ob bewusst
Wahlcouverts aus dem Verkehr gezogen werden – etwa deswegen, weil
bekannt ist, welcher politischen Gesinnung entsprechend jemand in der Regel
abstimmt. Besonders in kleineren Gemeinden ist das ein Problem, da jeder
jeden kennt.
2. Falsch Auskünfte bei Fedpol:
Einem uns bekannten Stimmbürger, welcher sich genauer über die
entsprechende Konsequenzen eines Neins bei der Fedpol über deren Hotline
informieren wollte, wurde darauf hingewiesen, dass die USA das VISA Waiver
abkommen bei einem Nein künden würden. Dies ist aber eine Vermutung der
Befürworter des biometrischen Passes und keine gesicherte Aussage. Könnte
also als Beeinflussung angesehen werden und es ist davon auszugehen, dass
noch mehr Stimmbürger falsch informiert wurden. Wir werden, falls diese
Argument entscheidend sein wird, abklären, ob er Stimmbürger seine Identität
bekannt geben möchte.
3. Gesetzliche Grundlagen
Zum Beispiel regelt das Gesetz über die politischen Rechte des Kantons Zürich,
gemäss § 16 (Auszähldienst) folgendes: Die Mitglieder des Wahlbüros, die den
Auszähldienst versehen, können durch höchstens gleich viele nicht gewählte
Personen unterstützt werden, die nicht stimmberechtigt sein müssen. Da wir
"stimmberechtigten Personen" keine Einsicht in die Namen der Mitglieder des
Wahlbüros haben, besteht in diesem Fall ein Verstoss gegen diesen Artikel.
4. Nebenurnen
Es ist davon auszugehen, dass nicht alle Nebenurnen aufgestellt wurden,
insbesondere nicht in Altersheimen. Dadurch wurde das Stimmrecht vieler
Bürger verletzt. Das ist, neben grundsätzlichen demokratischen Erwägungen,
bei einem so knappen Ausgang entscheidend; ist doch insbesondere für ältere
Personen der Weg zu einem kantonalen Erfassungszentrum, welches auch die
nichtbiometrischen oder biometrischen Identitätskarten herausgeben wird
besonders aufwändig.
5. Sehr knappes Resultat und rechtliche Bestimmungen
Der aus der Garantie der politischen Rechte fliessende Schutz der freien
Willensbildung und unverfälschten Stimmabgabe schliesst ein, dass nur Wahloder
Abstimmungsergebnisse anerkannt werden können, welche die freie
Willensbildung auch ausdrücken. Dies kann in Frage gestellt sein, wenn solche
Ergebnisse zahlenmässig so nahe beieinander liegen («knapp» sind), dass nur
eine Wiederholung der Auswertung (Nachzählung) Gewissheit über die
Richtigkeit des Ergebnisses verschaffen kann.
Z.B. die im zürcherischen Recht vorgesehenen Grenzwerte, bei denen ein
knapper Ausgang «in der Regel» vorliegt, gewähren der wahlleitenden Behörde
einen Ermessensspielraum, der nur zurückhaltend und in Ausnahmefällen zu
Ungunsten einer Nachzählung ausgeschöpft werden kann.
Das schweizweite (und nur um dieses geht es schlussendlich)
Abstimmungsergebnis mit 49.86% Nein-Stimmen bzw. 50.14% Ja-Stimmen
bedeutet ein Unterschreiten der genannten Prozentgrenze, womit per Definition
ein knappes Ergebnis vorliegt und gemäss § 75 Abs. 3 GPR zwingend eine
Nachzählung durchgeführt werden muss.
Relevante Gesetzesartikel:
Art. 34 Abs. 1 Bundesverfassung (BV)
Art. 34 Abs. 2 BV (BGE 131 I 442 E. 3.1 f. S. 447 mit weiteren Hinweisen)
Art. 39 Abs. 1 BV
Art. 51 Abs. 1 BV
Es ist aber in erster Linie eine Frage des kantonalen Rechts, unter welchen
Voraussetzungen Nachzählungen von Wahl- und Abstimmungsergebnissen
anzuordnen sind und ob der einzelne Stimmberechtigte eine Nachzählung
erwirken kann. Verschiedene Kantone kennen diesbezüglich Bestimmungen:
Art. 44 Abs. 2 der Verordnung über die politischen Rechte des Kantons Bern;
§ 79 des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen des Kantons Basel-Stadt;
§ 14 des Gesetzes über die politischen Rechte des Kantons Basel-Landschaft;
§ 34 der Verordnung über die Wahl des Grossen Rates des Kantons
Schaffhausen
Art. 45 der Vollziehungsverordnung des Kantons Obwalden zum Gesetz über
die Ausübung der politischen Rechte;
Art. 39 Abs. 4 des Urnenabstimmungsgesetzes des Kantons St. Gallen
§ 75 GPR Kanton Zürich (vgl. auch den Antrag und die Weisung des
Regierungsrates des Kantons Zürich zum GPR vom 28. August 2002, S. 96;
vgl. auch BGE 131 I 442 E. 3.4 S. 450).
Und andere.
Mit freundlichen Grüssen
Geistige Landesverteidigung
Beilage 1
Keine Transparenz der Realtionen in Bezug auf eingegangene
Urnenstimmzettel gegenüber briefliche Stimmen.
http://www.wahlen.zh.ch/abstimmungen/2009_05_17/resultate/
gemeinden.php
Beilage 2
Panne bei Zürcher E-Voting:
http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/stadt/Panne-bei-Zuercher-EVoting/
story/30867725
Gerichtsverfahren Ohio 2004 e-Voting
Video:
http://www.youtube.com/watch?v=4UvEuqYyDoE
Gerichtsprotokoll:
http://en.wikipedia.org/wiki/Clint_Curtis#Vote-rigging_allegations
Wikipedia
http://en.wikipedia.org/wiki/Clint_Curtis#Vote-rigging_allegations
Bundesverfassungsgerichtsentscheid aus Deutschland:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/
cs20090303_2bvc000307.html
Beilage 3
http://www.fotointern.ch/archiv/2009/05/18/biometrischer-pass-chance-fureinenkompromiss/
Beilage 4
! www.vsmp.ch/de/bulletins/no92/lieberherr.pdf
Beilage 5
http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/kanton/Stimmen-vertauscht-Wahlhelferverwechseln-
Jamit-Nein/story/25024486
und
http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Trimbach-Verdacht-auf-
Wahlbetrug/story/16971869
Beilage 6
http://www.zhentscheide.zh.ch/appl/zhentscheide.nsf/
0/54DC7BC52238F757C12571710028FD87/$file/JI_RRB%20657-2006.pdf
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